Kann auf einem Kinderrezept ein Arzneimittel für die Mutter verordnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt ein Kassenrezept für einen Säugling vor, auf dem unter anderem Moronal Salbe mit dem Hinweis „für Brust der Mutter“ verordnet wurde.
Wir sind uns unsicher, ob solch eine Verordnung von Arzneimitteln für die Mutter auf einem Rezept vom Kind überhaupt zulässig ist und wie es sich dann mit der Zuzahlung verhält.
Wie sollten wir vorgehen?
Antwort
Hätte der Arzt den Zusatz „für Brust der Mutter“ weggelassen, wäre die Belieferung in unseren Augen kein Problem. So aber sollten Sie die Salbe der Mutter privat in Rechnung stellen und vom Rezept streichen oder den Arzt bitten, eine neue Verordnung ohne den Zusatz auszustellen. Vielleicht soll die Salbe ja nur zusätzlich über die Brust der Mutter dem Kind appliziert werden? Um diese Frage zu klären, empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Arzt.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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