Kann auf ein BG-Rezept eine Jumbopackung abgegeben werden?

Uns liegt ein Rezept über „Flammazine 500 g, PZN: 02588173“ vor.

Da es ein BG-Rezept ist, fragen wir uns ob eine Abrechnung möglich ist, obwohl die Packung nicht normiert ist? Ansonsten bräuchte der Patient so viele kleine Tuben.

Antwort

Die BG ist zwar keine gesetzliche Kasse, aber es existiert ein eigener Liefervertrag, in dem auf den Rahmenvertrag Bezug genommen wird. Daher sind auch für die BG die Vorschriften des Rahmenvertrags anzuwenden.

6 Rahmenvertrag

Überschreitet die nach Stück­zahl verordnete Menge die größte für das Fertig­arznei­mittel fest­gelegte Mess­zahl, ist nur die nach der geltenden Packungs­größen­verordnung aufgrund der Mess­zahl bestimmte größte Packung oder ein Viel­faches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Viel­faches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertrags­arzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.

Jumbopackungen (wie diese Großpackung von Flammazine) dürfen demnach auch zulasten der BG nicht abgegeben werden. Vielfache Mengen von Nmax sind dagegen möglich. Der Arzt kann demnach z. B. 6 x 80 g N3 verordnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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