Kann auf dieses Rezept ein preisgleiches Aut-idem-Präparat abgegeben werden?

Verordnet ist „Ulunar Breezhaler 90 St., 11565426“, zulasten der BARMER (IK 104080005).

Kann man stattdessen das preisgleiche „Ultibro Breezhaler 90 St.“ als Original abgeben, da es zur Zeit keine Rabattarzneimittel gibt?

Antwort

In § 4 (4) des Rahmenvertrags ist Folgendes geregelt:

4 (4) Rahmenvertrag

„Kommt eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel nach Absatz 2 nicht zustande, stehen unter den Voraussetzungen nach Absatz 1 die drei preisgünstigsten Arzneimittel und im Falle der Aut-idem-Ersetzung zusätzlich das namentlich verordnete Arzneimittel, soweit in den ergänzenden Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 1 nichts anderes vereinbart ist, oder ein importiertes Arzneimittel nach Maßgabe des § 5 zur Auswahl; zählt das verordnete Arzneimittel zu den drei preisgünstigsten Arzneimitteln, darf das ersetzende Arzneimittel nicht teurer als das namentlich verordnete sein.“

Demnach können Sie nicht einfach ein preisgleiches Arzneimittel auswählen – dies entspricht in diesem Fall nicht den Vorgaben des Rahmenvertrags. Sie können entweder das namentlich verordnete Ulunar oder eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel (in diesem Falle verschiedene Importe) abgeben:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung