Kann ein altes Muster-16-Rezeptformular weiterhin verwendet werden?

Uns wurde ein altes Rezept­­formular vorge­legt, es handelt sich um ein Muster-16-Rezept mit Stand 4.1995. Das erscheint uns enorm veraltet.

Ist es trotzdem noch zulasten der GKV abrechenbar, da der Arzt offenbar noch „Rest­­bestände“ hat?

Antwort

Auf der Seite der Kassen­ärztlichen Bundes­vereinigung lässt sich die Anlage 2 zum Bundes­mantel­vertrag für Ärzte einsehen. Darin ist eine Protokoll­notiz vermerkt, aus der hervor­geht, dass nur noch Muster-16-Rezepte mit Stand 2004 verwendet werden dürfen. Ältere Versionen haben ihre Gültigkeit verloren. Daher können Sie das alte Formular nicht mehr abrechnen und sollten vom Arzt ein neues Rezept aus­stellen lassen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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