Kann ein altes Muster-16-Rezeptformular weiterhin verwendet werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns wurde ein altes Rezeptformular vorgelegt, es handelt sich um ein Muster-16-Rezept mit Stand 4.1995. Das erscheint uns enorm veraltet.
Ist es trotzdem noch zulasten der GKV abrechenbar, da der Arzt offenbar noch „Restbestände“ hat?
Antwort
Auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung lässt sich die Anlage 2 zum Bundesmantelvertrag für Ärzte einsehen. Darin ist eine Protokollnotiz vermerkt, aus der hervorgeht, dass nur noch Muster-16-Rezepte mit Stand 2004 verwendet werden dürfen. Ältere Versionen haben ihre Gültigkeit verloren. Daher können Sie das alte Formular nicht mehr abrechnen und sollten vom Arzt ein neues Rezept ausstellen lassen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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