Jumbopackung verordnet – was darf abgegeben werden?

Uns liegt ein Rezept über „Vigantol 1000 IE TAB 200 St PZN 13155690“ vor. Die verordnete Packung ist mit „ktP“ gekennzeichnet und daher nicht erstattungsfähig. Dürften wir auf diese Verordnung 1 x 100 Stück oder 2 x 100 Stück abgeben oder müsste das Rezept komplett geändert werden?

Antwort

Bei der verordneten 200er-Packung handelt es sich, wie Sie richtig schreiben, um eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung.

Vielfache Mengen des größten Normbereiches (hier 2 x 100) dürfen jedoch gemäß § 6 Absatz 3 Rahmenvertrag abgegeben werden.

Zwar wird in § 6 des Rahmenvertrags für solche Mengen ein Vermerk des Arztes verlangt, allerdings darf ein fehlender Vermerk gemäß § 3 Rahmenvertrag nicht mehr zu einer Retaxierung führen. Daher können Sie 2 x 100 Vigantol N3 abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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