Jumbopackung verordnet – darf gestückelt werden?

Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem zulasten der Novitas BKK „Lunivia 1 mg 30 St.“ verordnet wurde. Diese Packungsgröße ist laut EDV nicht abgabefähig.

Ist es möglich, auf diese Verordnung eine Packung mit 10 St. und eine Packung mit 20 St. abzugeben?

Antwort

Bei der 30er-Packung handelt es sich um eine Jumbopackung, die nicht zulasten einer GKV abgegeben werden darf. Ein Stückeln mit kleineren Packungen ist laut Rahmenvertrag ebenfalls nicht vorgesehen. Es ist nur für den dringenden Fall, wenn der Arzt nicht erreichbar ist, nach § 17 Rahmenvertrag Folgendes denkbar:

17 Sonderregelungen für den dringenden Fall (Akutversorgung, Notdienst)

„Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertigarzneimittels erforderlich und ist eine Rücksprache mit dem verordnenden Arzt nicht möglich, gilt: [...]
7. Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden PackungsV aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung, ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben oder die der verordneten Menge nächstliegende kleinere vorrätige Packungsgröße. § 8 Absatz 1 gilt.“

Sie dürfen also auch im dringenden Fall maximal 20 Stück (= N2) abgeben. Einmal die N1 und einmal die N2 könnten Sie nur dann abgeben, wenn der Arzt beide Packungen verordnet.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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