Ist Vitamin D auf GKV-Rezept erstattungsfähig?

Uns liegt ein Rezept über „Vitamin D3 2000 Ie+V K2 80 Kap 12 St. PZN 17874513“ zulasten der GKV vor. Der Arzt hat auf dem Rezept „Ausnahme­indikation“ vermerkt.

Ist das Vitamin D3 erstattungs­fähig oder muss die Patientin selbst für die Kosten auf­kommen?

Antwort

Bei dem aufge­schriebenen Produkt handelt es sich um ein Nahrungs­ergänzungs­mittel. Die Erstattung von NEM ist keine Leistung der GKV-Kassen. Der Arzt hat jedoch die Möglichkeit, ein OTC-Arznei­mittel zulasten der Kranken­kasse aufzu­schreiben. Laut Anlage I der AM-RL unter folgender Bedingung:

Anlage I AM-RL

„Calcium­verbindungen (mind. 300 mg Calcium-Ion/Dosier­einheit) und Vitamin D (freie oder fixe Kombination) sowie Vitamin D als Mono­präparat bei aus­reichender Calcium­zufuhr über die Nahrung

  • nur zur Behandlung der manifesten Osteo­porose,
  • nur zeitgleich zur Steroid­therapie bei Erkrankungen, die voraus­sichtlich einer mindestens sechs­monatigen Steroid­therapie in einer Dosis von wenigstens 7,5 mg Prednisolon­äquivalent bedürfen,
  • bei Bisphosphonat-Behandlung gemäß Angabe in der jeweiligen Fach­information bei zwingender Not­wendigkeit.“

Das aufgeschriebene Produkt müsste die Patientin selbst bezahlen und würde es wahrscheinlich nicht erstattet bekommen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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