Ist Vitamin B6 für Erwachsene erstattungsfähig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgende Verordnung aus einer Klinik erhalten:
„Vitamin B6 Tab 200 St. PZN 02567840 Ausnahme gemäß AM-RL § 12 Anlage 1“.
Laut Kundin hat der Klinikarzt versichert, dass das Arzneimittel von der Krankenkasse bezahlt wird. Wir erhalten jedoch eine Warnmeldung und können diese Überzeugung demnach nicht teilen.
Was ist nun korrekt?
Antwort
Vitamin B6 ist laut Anlage I der AM-RL des G-BA („Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V“) erstattungsfähig:
Solange keine Indikation auf dem Rezept angegeben ist, müssen Sie auch nicht prüfen, ob die Voraussetzungen gemäß AM-RL zutreffen.
Da der Arzt jedoch eine Jumbopackung aufgeschrieben hat, deren Inhalt größer ist als die größte Messzahl, die für den jeweiligen Wirkstoff oder die jeweilige Arzneimittelgruppe in der Packungsgrößenverordnung (Anlage I zur Verwaltungsvorschrift) bestimmt wurde, ist diese nicht zulasten der Krankenkasse abrechenbar.
Laut Lauer-Taxe gibt es das gewünschte Arzneimittel aber auch als N3-Packung. Der Arzt hat also die Möglichkeit, 2-mal die N3-Packung aufzuschreiben. Diese dürfen Sie dann auch über die Krankenkasse abrechnen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung