Ist Stückeln erlaubt und wenn ja, mit welcher Zuzahlung?
Wir haben ein Rezept über „Combiprasal 0,5 mg/2,5 mg 60 x 2,5 ml N1 PZN 11483177“ erhalten. Das verordnete Arzneimittel ist ebenso wenig lieferbar wie andere (generische) Alternativen. Wir könnten aber drei Packungen eines wirkstoffgleichen Generikums kleinerer Stückzahl beschaffen (Ipratropium/Salbutamol 0,5/2,5 mg 20 St. ka (PZN 11715297)).
Dürfen wir die drei kleinen Packungen abgeben, um so auf die Gesamtmenge von 60 St. zu kommen? Und wenn ja, wie viel Zuzahlung wäre dann für die abgegebenen drei Packungen zu berechnen?
Antwort
Mit dem ALBVVG wurden Erleichterungen für Apotheken ins SGB V aufgenommen, um Lieferengpässe abzufedern. Demnach dürfen Apotheken bei einer Nichtverfügbarkeit und wenn nach der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags kein abgabefähiges Arzneimittel gefunden wurde, ohne Rücksprache mit der verordnenden Person in folgenden Punkten von der Verordnung abweichen, sofern die verordnete Menge nicht überschritten wird:
129 Abs. 2a SGB V
„[…]
- die Packungsgröße, auch mit einer Überschreitung der nach der Packungsgrößenverordnung maßgeblichen Messzahl,
- die Packungsanzahl,
- die Abgabe von Teilmengen aus der Packung eines Fertigarzneimittels, soweit die verordnete Packungsgröße nicht lieferbar ist, und
- die Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen.“
Demnach können Sie anstelle der verordneten 60er-Packung drei kleinere Packungen abgeben. Dies müssen Sie aber auf dem Rezept dokumentieren.
Die Regelungen für die Zuzahlung entnehmen Sie § 61 SGB V:
61 SGB V
„[…] Erfolgt in der Apotheke auf Grund einer Nichtverfügbarkeit ein Austausch des verordneten Arzneimittels gegen mehrere Packungen mit geringerer Packungsgröße, ist die Zuzahlung nach Satz 1 nur einmalig auf der Grundlage der Packungsgröße zu leisten, die der verordneten Menge entspricht. Dies gilt entsprechend bei der Abgabe einer Teilmenge aus einer Packung.“
Die Zuzahlung bezieht sich also auf die verordnete Packung.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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