Ist das Produkt Scarban Light Sili zulasten der GKV abrechnungsfähig?

Uns wurde heute ein Kassen­rezept über „Scarban Light Sili 5 x 7,5 cm Ver 2 St. PZN 04740283“ zulasten der AOK PLUS vorgelegt. Das Rezept ist für ein 2-jähriges Kind, unser Kassen­system warnt uns aber trotzdem vor einer Abgabe. Die Mutter behauptet, dass sie das sonst immer frei ohne Zuzahlung bekommen würde. Wir sind etwas verun­sichert, da wir der Meinung sind, dass die Kundin die Kosten selber tragen muss.

Können Sie uns da weiterhelfen?

Antwort

Die Angabe Ihrer Software ist in diesem Fall richtig. Wenn man sich das Produkt in der Lauer-Taxe anschaut, findet man die Angabe, dass es sich bei dem Produkt um ein Medizin­produkt handelt.

Medizin­produkte sind nur erstattungs­fähig, wenn sie in der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie gelistet sind. Wenn man in die Liste schaut, sieht man, dass Scarban Light dort nicht aufge­führt und damit nicht erstattungs­fähig ist, auch nicht für Kinder.

Wenn der Arzt für das Kind ein Narben­mittel auf­schreiben möchte, könnte er z. B. Contractubex Gel oder Narbengel Wala verordnen. Bei beiden handelt es sich um ein apotheken­pflichtiges Arznei­mittel; diese sind für Kinder unter 12 Jahren erstattungs­fähig.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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