Ist sab simplex unter Opioidtherapie erstattungsfähig?
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Uns liegt ein Rezept zulasten der DAK-Gesundheit (IK 105830016) vor, auf dem 4 x sab simplex SUE N1 30 ml (PZN 00893334) verordnet sind. Die vermerkte Diagnose lautet „Opioid-Therapie“.
Es gibt hier Ausnahmeregelungen zur Abgabe, aus denen allerdings nicht ganz schlüssig hervorgeht, ob wir die verordneten Sab-simplex-Tropfen der Kasse in Rechnung stellen können. Wir würden eher davon ausgehen, dass die Abgabe zulasten der GKV hier nicht möglich ist. Ist das korrekt?
Antwort
Wie Sie richtig schreiben, gibt es Ausnahmen, bei denen sab simplex auch für Erwachsene erstattet wird.
Die Verordnung für Erwachsene ist an die folgenden Bedingungen gemäß Arzneimittel-Richtlinie geknüpft:
OTC-Erstattung gemäß Arzneimittelrichtlinie
Die Verordnung für Erwachsene ist an Bedingungen gemäß Arzneimittelrichtlinie geknüpft
Arzneimittel zur sofortigen Anwendung – Antidote bei akuten Vergiftungen, – Lokalanaesthetika zur Injektion, – apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die im Rahmen der ärztlichen Behandlung zur sofortigen Anwendung in der Praxis verfügbar sein müssen, können verordnet werden, wenn entsprechende Vereinbarungen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen werden. [Anlage I Nr. 46]
Die Ausnahme „Opioid-Therapie“ wird hier nicht gelistet. Außerdem gibt es gemäß Anlage III eine Verordnungseinschränkung, nach der nicht verschreibungspflichtige Carminativa, ausgenommen bei Säuglingen und auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, unwirtschaftlich sind.
Die Sab-simplex-Suspension muss daher in diesem Fall zulasten des Patienten abgegeben werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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