Ist der in der EDV dargestellte Preis korrekt?

Uns liegt für ein Kind folgendes Rezept vor (Knappschaft, IK 109305007): „Jodetten 100 Henning 100 St. Tabl. N3“. Laut unserem System werden keine Kosten übernommen (Krankenkassenanteil 0 €). Festbetrag ist 4,34 €. Ist das richtig?

Antwort:

Apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erstattungsfähig (vgl. § 34 Abs. 1 SGB V). Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Entstehende Mehrkosten (Arzneimittelpreis übersteigt den Festbetrag) müssen aber bezahlt werden. Daher wird in Ihrem Falle zwar keine Zuzahlung, aber dennoch ein zu zahlender Betrag von 4,63 € (= Mehrkosten) dargestellt.

Iodid ist als apothekenpflichtiges Arzneimittel (z. B. in Jodetten) auch für Erwachsene erstattungsfähig, wenn es zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen eingesetzt wird (vgl. Anlage I Nr. 23 der Arzneimittel-Richtlinie).

Hier der entsprechende Ausschnitt aus der Lauer-Taxe online:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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