Ist nach neuem Rahmenvertrag eine Stückelung erlaubt?
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Uns wurde ein Rezept über „Zonegran 25 mg 84 Stück“ mit Aut-idem-Kreuz vorgelegt. Bei der 84-Stück-Packung handelt es sich um eine Klinikpackung, die wir nicht beziehen können und die auch außerhalb der N-Bereiche liegt. Dürfen wir stattdessen 3 x 28 Stück (3 x N1) abgeben?
Zonisamid hat folgende N-Bereiche: N1 (16–24), N2 (45–55) und N3 (190–200).
84 Stück liegen also zwischen N2 und N3. Im Handel verfügbar ist nur die Packung mit 28 Stück bei 25 mg.
Antwort
Der neue Rahmenvertrag, der seit Juli gültig ist, sieht keine Stückelungsregeln mehr vor, sondern besagt in § 8 Abs. 1, dass jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten und mit der jeweiligen Anzahl an Packungen zu beliefern ist.
Außerdem regelt der Rahmenvertrag, wann eine Verordnung eindeutig bestimmt ist und wann es sich um eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung handelt, die eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich macht.
Letzteres ist hier der Fall: Da es sich um eine Klinikpackung handelt, müssen Sie Rücksprache mit dem Arzt halten und dürfen gemäß der Rücksprache die auf der Verordnung angegebene Menge in die Packungsmenge ändern, die Sie dann auch abgeben werden, z. B. 3 x 28 St. N1.
Ggf. sollten Sie noch in Ihrem Regionalliefervertrag prüfen, ob abweichende Regelungen dazu vereinbart sind.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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