Ist Mounjaro zulasten der GKV erstattungs­fähig?

Wir haben uns im Team die Frage gestellt, ob Mounjaro für Personen mit Diabetes mellitus Typ 2 erstattungs­­fähig ist.

Können Sie uns da weiter­­helfen?

Antwort

Mounjaro ist für zwei Indikationen zuge­lassen: Diabetes mellitus Typ 2 und Gewichts­management.

Ist das Arznei­mittel für die Indikation Gewichts­management ver­ordnet, so handelt es sich um ein soge­nanntes Lifestyle-Arznei­mittel und ist nicht zulasten der GKV abgabe­fähig. Bei einer Verordnung auf­grund von Diabetes mellitus Typ 2 kann das Arznei­mittel zulasten der GKV abge­rechnet werden. Ist auf dem Rezept keine Diagnose ver­merkt, so hat die Apotheke keine Prüf­pflicht und kann das Arznei­mittel ab­geben. Ist die Diagnose jedoch ange­geben, muss die Apotheke prüfen, ob es sich um einen erstattungs­fähigen Fall handelt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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