Ist Morphin zur Substitutionstherapie erlaubt?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Heute haben wir ein BtM-Rezept eines Substitutionspatienten erhalten, auf welchem als Substitutionsmittel Capros 60 mg verordnet wurde.
Ist dies als Substitutionsmittel zulässig oder dürfen wir es nicht abgeben?
Antwort:
Die Vorgaben zur Verordnung von Substitutionsmitteln können in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung nachgelesen werden. Nach § 5 (4) BtMVV dürfen folgende Mittel zur Substitution verordnet werden.
5 (4) BtMVV
„Die Verschreibung über ein Substitutionsmittel ist mit dem Buchstaben „S“ zu kennzeichnen.
Als Substitutionsmittel darf der Arzt nur
- Zubereitungen von Levomethadon, Methadon und Buprenorphin,
- in begründeten Ausnahmefällen Codein oder Dihydrocodein,
- Diamorphin als zur Substitution zugelassenes Arzneimittel oder
- ein anderes zur Substitution zugelassenes Arzneimittel verschreiben.
Die in Satz 2 Nummer 1, 2 und 4 genannten Substitutionsmittel dürfen nicht zur parenteralen
Anwendung bestimmt sein.“
Da Capros keine Zulassung zur Substitution hat, kann es auch nicht zu diesem Zweck verordnet werden. Bitte halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit dem Arzt, damit er ein anderes Präparat verordnet. Nach unseren Recherchen wäre beispielsweise Substitiol® ein retardiertes Morphinpräparat, welches auch eine Zulassung zur Substitution hat.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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