Ist Microlax bei Opiattherapie erstattungsfähig?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein GKV-Rezept für einen Erwachsenen über „Microlax 4 x 5 ml N1 (PZN 09651609)“ erhalten. Krankenkasse ist die Knappschaft (103505006).
Auf dem Rezept steht explizit, dass es sich um eine Medikation begleitend zu einer BtM-Medikation handelt.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, oder muss der Patient die Kosten komplett selbst tragen?
Sie müssen und können eine solche Bedingung nicht prüfen, sondern dürfen ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, das nach Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie erstattungsfähig ist, zulasten einer GKV abgeben. In Ihrem Fall hat der Arzt ja sogar auf die Opiattherapie verwiesen, daher steht einer Erstattung nichts im Wege.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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