Ist Microlax bei Opiattherapie erstattungsfähig?

Wir haben ein GKV-Rezept für einen Erwachsenen über „Microlax 4 x 5 ml N1 (PZN 09651609)“ erhalten. Krankenkasse ist die Knappschaft (103505006).

Auf dem Rezept steht explizit, dass es sich um eine Medikation begleitend zu einer BtM-Medikation handelt.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, oder muss der Patient die Kosten komplett selbst tragen?

Antwort

Apothekenpflichtige Abführmittel, und daher auch Microlax, sind nach Anlage I Abs. 1 der AM-RL des G-BA auch für Erwachsene unter den dort angegebenen Bedingungen erstattungsfähig:

Sie müssen und können eine solche Bedingung nicht prüfen, sondern dürfen ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, das nach Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie erstattungsfähig ist, zulasten einer GKV abgeben. In Ihrem Fall hat der Arzt ja sogar auf die Opiattherapie verwiesen, daher steht einer Erstattung nichts im Wege.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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