Ist Melatonin für ein Kind erstattungsfähig?

Wie verhalten wir uns bei folgendem Rezept für ein sechsjähriges Kind mit „Handicap“?

Verordnet: „Melatonin 3 mg 30 Tbl.“
Krankenkasse: AOK Rheinland/Hamburg (IK 101519213)

Ist Melatonin für Kinder unter 12 Jahren mit „Handicap“ erstattungsfähig?

Antwort:

In Deutschland ist mit dem Wirkstoff Melatonin nur das Fertigarzneimittel Circadin auf dem Markt und dieses ist erst ab 55 Jahren indiziert.
Wird ein Arzneimittel im Off-Label-Use verwendet, hat rein rechtlich der Arzt das Risiko zu tragen.
Im Sinne einer guten Zusammenarbeit und der Therapiesicherheit sollten Sie dennoch Rücksprache mit dem Arzt halten, um die Verordnung abzuklären und ihn auf den Off-Label-Use und die nicht ausreichenden Daten zur Unbedenklichkeit und Wirksamkeit für Kinder hinzuweisen. Das Ergebnis sollten Sie dann, samt Datum und Unterschrift, auf dem Rezept vermerken.
Da der Arzt 3 mg verordnet hat, ist das Arzneimittel nur als Einzelimport erhältlich. Die Kriterien, unter denen eine solche Einfuhr erfolgen darf, sind von den Apotheken in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen, Grundlage ist § 73 (3) des AMG.
Dabei handelt es sich bei Melatonin um einen Stoff im Sinne von § 1 Nr. 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), der in der Anlage 1 zu dieser Verordnung gelistet  und der somit in Deutschland verschreibungspflichtig ist. In den USA ist es als Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt.
Ein Einzelimport ist in jedem Fall vorab von der Krankenkasse genehmigen zu lassen, nur so erfahren Sie, ob und in welcher Höhe eine Abgabe zulasten der GKV möglich ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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