Ist Lebertran-haltige Vaseline erstattungsfähig?

Wir haben eine Verordnung über die Rezeptur „Lebertran 33,3 % in Vaselinum album 200 g“ zulasten der IKK Südwest vorliegen. Wir sind uns unschlüssig, ob die Rezeptur erstattungs­fähig ist. Die Kranken­kasse hat uns keine aussage­kräftige Antwort geben können und der Patient behauptet, dass er die Rezeptur schon öfter auf Kassen­rezept bekommen hat.

Können Sie uns weiterhelfen?

Antwort

Bei der vorliegenden Rezeptur handelt es sich um eine nicht verschreibungs­pflichtige Rezeptur. Diese sind für Erwachsene nur dann zulasten einer gesetzlichen Kranken­kasse erstattungs­fähig, wenn sie unter die Bedingungen der Anlage I zur Arznei­mittel-Richtlinie fallen.

Das ist bei einer Lebertran-haltigen Vaseline nicht der Fall. Wir empfehlen daher, die Rezeptur zulasten des Patienten herzu­stellen. Dieser kann dann die Rechnung bei seiner Kasse einreichen, wenn diese die Rezeptur bislang immer gezahlt hat.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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