Ist Lavanid erstattungsfähig?

Uns liegt für einen Erwachsenen ein Rezept über Lavanid 2 Wundspüllösung 125 ml vor. Die EDV warnt bei der Abgabe.

Können wir das Präparat nicht zulasten der GKV abrechnen?

Antwort

Bei dem genannten Präparat handelt es sich um ein Medizin­produkt, welches nicht in Anlage V der Arznei­mittel-Richt­linie des G-BA gelistet ist. Daher können Sie diese Wund­spül­lösung nicht zulasten der GKV abrechnen. Der Patient muss den Preis privat bezahlen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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