Ist Kreon verordnungsfähig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben einen Kunden, der sich regelmäßig auf eigene Kosten Kreon bei uns besorgt. Es ist natürlich nicht verschreibungspflichtig, aber wir haben im Kopf, dass es durchaus verordnungsfähig ist.
Ist das korrekt und was können wir dem Kunden raten?
Antwort
Sie haben Recht, nach Anlage I der AM-RL des G-BA sind Pankreasenzyme unter bestimmten Voraussetzungen verordnungsfähig:
Anlage I AM-RL
„Pankreasenzyme nur zur Behandlung chronischer, exokriner Pankreasinsuffizienz oder Mukoviszidose sowie zur Behandlung der funktionellen Pankreasinsuffizienz nach Gastrektomie bei Vorliegen einer Steatorrhoe.“
Dies können Sie Ihrem Kunden beim nächsten Mal durchaus mitteilen. Wenn bei ihm solch eine Erkrankung vorliegt, kann ihm der Arzt das Präparat auf jeden Fall zulasten der GKV verordnen, dann muss der Kunde nur noch die Zuzahlung, nicht aber das komplette Arzneimittel bezahlen. Die Diagnose muss der Arzt dabei auf der Verordnung nicht angeben.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung