Ist Instillagel erstattungsfähig oder nicht?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Arztpraxis, die regelmäßig Instillagel verordnet. Laut Hersteller ist es verordnungs- und erstattungsfähig. Unsere EDV warnt uns bei Eingabe ins System jedoch. In der Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte wird nur „Instillagel Lubri“ genannt, die anderen Präparate sind hier nicht zu finden.
Können wir das Präparat nun zulasten der GKV abgeben oder nicht?
Antwort
Beachten Sie, dass bei Instillagel verschiedene Präparate im Handel sind: Instillagel (ohne weiteren Namenszusatz) ist nicht als Medizinprodukt, sondern als apothekenpflichtiges Arzneimittel im Handel, welches nach den Vorgaben der Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie auch für Erwachsene erstattungsfähig ist:

Diese Indikation muss und kann die Apotheke jedoch nicht prüfen. Nur falls der Arzt eine Diagnose angegeben hat, muss diese zur Indikation der Anlage I passen.
Instillagel Hydro und Instillagel Lubri sind jeweils als Medizinprodukte im Handel, jedoch ist, wie Sie schreiben, davon aufgrund der Listung in Anlage V der AM-RL des G-BA nur Instillagel Lubri verordnungs- und erstattungsfähig.
Wichtig ist also in jedem Fall, dass Sie eine eindeutig bestimmte Verordnung über Instillagel erhalten. Nur dann können Sie entscheiden, wie bei der Abgabe korrekt vorzugehen ist.
- DAP Arbeitshilfe „Medizinprodukte auf GKV-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung