Ist hier die Stückelung von drei Packungen möglich?

Auf einem Rezept wurde Folgendes zulasten der Pronova BKK verordnet: „3 x 5 St. Scopolaminpflaster TTS N1“.

Dürfen wir alle drei Packungen abgeben? Eine andere Packungsgröße gibt es nicht.

Antwort

Scopoderm wird in der PackungsV zu den anderen Mitteln zur lokalen, systemischen Anwendung gruppiert.

Daraus ergeben sich die folgenden Normbereiche:

Da die verordnete Menge von 15 Stück den größten Normbereich (19 bis 20 Stück) nicht übersteigt und es keine Packung zu 15 Stück im Handel gibt, ist ein Stückeln nach § 6 Absatz 2 Rahmenvertrag erlaubt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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