Ist hier das Präparat mit oder ohne Inhalator gemeint?

Folgendes Rezept liegt uns vor:

Krankenkasse: PBeaKK (IK 103600182)
„Novopulmon 200 NOV Patrone IHP 2 x 200 St.“

Ein Aut-idem-Kreuz ist gesetzt. Bedeutet dies, dass wir hier Inhalator plus Patrone abgeben dürfen oder ist nur die Inhalationspatrone abzugeben?

Antwort

Nach der exakten Arzneimittel­bezeichnung ist in diesem Fall nur Novopulmon ohne Inhalator verordnet und sollte daher als der preis­günstigere Artikel (Wirtschaftlichkeit nach § 12 SGB V) auch abgegeben werden.

Falls es sich jedoch um eine Erst­versorgung handelt und der Patient noch keinen Inhalator besitzt, können Sie von einem Irrtum des Arztes ausgehen und nach Rück­sprache mit dem Arzt diese Verordnung korrigieren. Vergessen Sie aber bitte nicht, die Rück­sprache mit dem Arzt zu dokumentieren und die Ergänzung abzuzeichnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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