Ist Fresubin Energy erstattungsfähig?

Wir haben eine GKV-Verordnung über „Fresubin Energy Drink Vanille 6x4x200 ml PZN 03692694“ vorliegen. Unser EDV-System hat uns gewarnt, dass es sich um ein Nicht-Arzneimittel handelt. Dürfen wir das Produkt zulasten der GKV abgeben?

Antwort

Bei dem verordneten Produkt handelt es sich um ein Lebensmittel, genauer Diätetikum, gemäß § 31 SGB V. Lebensmittel, die als Diätetikum gemäß § 31 SGB V gelistet sind, sind zulasten der GKV abrechnungsfähig.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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