Ist Fresubin Energy erstattungsfähig?
Wir haben eine GKV-Verordnung über „Fresubin Energy Drink Vanille 6x4x200 ml PZN 03692694“ vorliegen. Unser EDV-System hat uns gewarnt, dass es sich um ein Nicht-Arzneimittel handelt. Dürfen wir das Produkt zulasten der GKV abgeben?
Antwort
Bei dem verordneten Produkt handelt es sich um ein Lebensmittel, genauer Diätetikum, gemäß § 31 SGB V. Lebensmittel, die als Diätetikum gemäß § 31 SGB V gelistet sind, sind zulasten der GKV abrechnungsfähig.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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