Ist Folsäure erstattungsfähig?
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Uns liegt ein Rezept über ein Folsäurepräparat zulasten der GKV vor. Wir sind uns nicht sicher, ob wir das Präparat zulasten der GKV abgeben dürfen.
Können Sie uns die Frage beantworten?
Antwort
Ob ein Folsäurepräparat zulasten der gesetzlichen Krankenkasse abgegeben werden kann, hängt ganz vom Präparat, der Verordnung und der Indikation ab. Wenn es sich bei dem Produkt um ein Nahrungsergänzungsmittel handelt, erstattet die GKV das Produkt nicht.
Hat der Arzt jedoch ein apothekenpflichtiges Arzneimittel zulasten der GKV verordnet, so wird es von der Kasse bei bestimmten Indikationen erstattet.
Laut der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie ist Folsäure bei folgenden Indikationen erstattungsfähig:
- Folsäure und Folinate nur bei Therapie mit Folsäureantagonisten sowie zur Behandlung des kolorektalen Karzinoms.
- Wasserlösliche Vitamine auch in Kombinationen nur bei der Dialyse.
- Wasserlösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann (Folsäure: 5 mg/Dosiseinheit).
Der Arzt ist nicht dazu verpflichtet, die Indikation auf dem Rezept zu vermerken. Wenn keine Indikation angegeben ist, kann die Apotheke das erstattungsfähige Produkt abgeben. Wenn eine Indikation angegeben ist, muss die Apotheke überprüfen, ob diese in der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführt ist.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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