Ist eine verspätete Rezeptabrechnung erlaubt?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben ein Rezept über „Clustoid Pollen ISSU 2 x 2,5 ml PZN 12569780“ erhalten und dies auch bereits bestellt. Allerdings haben wir es auch nach einem Monat noch nicht erhalten, aber zumindest einen Liefertermin.
Können wir dieses Rezept dann immer noch abrechnen oder muss ein neues ausgestellt werden?
Antwort
Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dann darf die Apotheke aufgrund einer verzögerten Lieferung das Rezept auch später noch zulasten der GKV beliefern und abrechnen. Dies muss aber auf der Verordnung dokumentiert werden und das Druckdatum muss dem Abgabedatum entsprechen! Bestenfalls fügen Sie der Verordnung noch den Lieferschein und die Bestellbestätigung in Kopie bei, damit das Abrechnungszentrum einsehen kann, dass die Allergielösung rechtzeitig bestellt wurde.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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