Ist eine verspätete Rezeptabrechnung erlaubt?

Wir haben ein Rezept über „Clustoid Pollen ISSU 2 x 2,5 ml PZN 12569780“ erhalten und dies auch bereits bestellt. Allerdings haben wir es auch nach einem Monat noch nicht erhalten, aber zumindest einen Liefer­termin.

Können wir dieses Rezept dann immer noch abrechnen oder muss ein neues ausge­stellt werden?

Antwort

Ist ein Arznei­mittel nicht verfügbar, dann darf die Apotheke aufgrund einer verzögerten Lieferung das Rezept auch später noch zulasten der GKV beliefern und abrechnen. Dies muss aber auf der Verordnung dokumentiert werden und das Druck­datum muss dem Abgabe­datum entsprechen! Bestenfalls fügen Sie der Verordnung noch den Liefer­schein und die Bestell­bestätigung in Kopie bei, damit das Abrechnungs­zentrum einsehen kann, dass die Allergie­lösung recht­zeitig bestellt wurde.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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