Ist eine unklare Verordnung heilbar?
Wir haben eine Verordnung erhalten, bei der die Stückzahl und PZN nicht übereinstimmen. Verordnet sind „Acic 400 70 St. PZN: 4887721“, die PZN gehört aber zu der Packungsgröße mit 35 Stück. Es ist eine unklare Verordnung.
Dürfen wir dies dokumentieren und trotzdem 70 Stück abgeben?
Antwort
Bei einer unklaren Verordnung können Sie gemäß Rahmenvertrag Arztrücksprache halten und die Änderungen auf dem Rezept dokumentieren – wenn Sie die PZN nach Rücksprache streichen/korrigieren, können 70 Stück abgegeben werden.
Bei E-Rezepten sind solche unklaren Verordnungen nur noch als Freitexteingabe vorstellbar, aber auch hier können Apotheken im Abgabedatensatz nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben Korrekturen und/oder Ergänzungen vornehmen.
Hinter dem Schlüssel 12 ist eine freitextliche Angabe solcher Fälle möglich, die mit den Schlüsseln 1 bis 11 nicht abgedeckt sind.
Eine Verordnung ist dann nicht eindeutig, wenn sie nicht eindeutig einer Zeile im Preis- und Produktverzeichnis zugeordnet werden kann. Daher empfehlen wir nach Arztrücksprache die Korrektur der Verordnung mittels Schlüssel 10, falls nur 35 Stück, also die verordnete PZN, gewünscht sind, oder mittels Schlüssel 12, falls die PZN falsch angegeben wurde und die verordneten 70 Stück abgegeben werden sollen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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