Ist eine ungerade Stückelung eines Insulins erlaubt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zur Stückelung von folgender Verordnung:
„3 x ! Insuman Rapid 100 I.E./ml ZAM N1 5 x 3 ml“ wurde zulasten der DAK Gesundheit verordnet.
Wir würden hier einmal 10 x 3 ml und einmal 5 x 3 ml abgeben.
Ist das möglich oder benötigen wir ein zweites Rezept über die Packung mit 5 x 3 ml?
Antwort:
Die verordnete Menge (3 x 5 x 3 ml = 45 ml) liegt oberhalb des größten definierten N-Bereichs und es handelt sich nicht um ein Vielfaches dieser:
Da der Arzt die drei Packungen eindeutig und unter Angabe der korrekten Normgröße verordnet hat und zudem noch mit einem besonderen Vermerk („!“) auf die benötigte Menge hingewiesen hat, ist eine Abgabe wie verordnet möglich (Therapiehoheit des Arztes).
Es empfiehlt sich aber, kurz mit dem Arzt Rücksprache zu halten und ihn darauf hinzuweisen, dass eine wirtschaftlichere Belieferung mit einer N2- und einer N1-Packung möglich wäre. Vielleicht hat der Arzt nur übersehen, dass es eine N2-Packung gibt.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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