Ist eine Stückelung mit kleinen Packungen erlaubt?

Wir haben eine Abgabefrage zu folgendem Fall:

„Clonid ophtal 1/8 sine (07591926) ATR N3 120 x 0,5 ml“

Die Packung ist nicht lieferbar, eine 60er-Packung allerdings schon.

Dürfen wir aufgrund der Nichtverfügbarkeit 2 x 60 St. abgeben oder benötigen wir ein neues Rezept? Oder dürfen wir maximal eine Packung zu 60 St. abgeben?

Antwort

Ist ein vorrangig abzugebender Artikel nicht lieferbar und ist auch kein Alternativartikel lieferbar oder im Handel, dann dürfen Sie nach § 6 g5) Rahmenvertrag bis zur verordneten Menge stückeln:

6 Rahmenvertrag

„(g5) […] die Apotheke bei einer Verordnung, für die § 8 keine Regelung enthält, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und des Vorranges der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel Packungen bis zu der vom Arzt insgesamt verordneten Menge abgibt (§ 31 Absatz 4 SGB V)“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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