Ist eine Stückelung mit kleinen Packungen erlaubt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Abgabefrage zu folgendem Fall:
„Clonid ophtal 1/8 sine (07591926) ATR N3 120 x 0,5 ml“
Die Packung ist nicht lieferbar, eine 60er-Packung allerdings schon.
Dürfen wir aufgrund der Nichtverfügbarkeit 2 x 60 St. abgeben oder benötigen wir ein neues Rezept? Oder dürfen wir maximal eine Packung zu 60 St. abgeben?
Antwort
Ist ein vorrangig abzugebender Artikel nicht lieferbar und ist auch kein Alternativartikel lieferbar oder im Handel, dann dürfen Sie nach § 6 g5) Rahmenvertrag bis zur verordneten Menge stückeln:
6 Rahmenvertrag
„(g5) […] die Apotheke bei einer Verordnung, für die § 8 keine Regelung enthält, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und des Vorranges der Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel Packungen bis zu der vom Arzt insgesamt verordneten Menge abgibt (§ 31 Absatz 4 SGB V)“
Sie sollten die Nichtverfügbarkeit jedoch in jedem Fall mit Sonder-PZN dokumentieren und am besten auch „Belieferung nach § 6 g5) Rahmenvertrag“ auf die Verordnung schreiben. Der Patient muss bei einer Abgabe von zwei Packungen allerdings in der Regel auch zweimal eine Zuzahlung leisten.
Zusätzlich sollten Sie die aktuellen Krankenkassenvereinbarungen berücksichtigen, die im Zuge der Coronakrise getroffen wurden – hier kann es ggf. weitere Erleichterungen für Apotheken (und Patienten) geben. Die AOK Baden-Württemberg erlaubt es im geschilderten Fall beispielsweise, dass der Patient nur die Zuzahlung der verordneten Packungsgröße leistet.
- DAP Rubrik „Neuartiges Coronavirus“
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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