Ist eine Stückelung in den N-Bereich erlaubt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Dürfen wir auf folgendes Rezept „stückeln“?
Krankenkasse: HEK
IK: 100571001
Verordnet: Ospolot 200 Nr. 100
Ospolot 200 gibt es nur als N1 mit50 Stück und als N3 mit 4 x 50 Stück.
Können wir 2 x 50 Stück abgeben oder müssen wir das Rezept auf 2 x N1 ändern lassen?
Antwort:
Die verordnete Menge von 100 Stück liegt im N2-Bereich, der jedoch nicht durch eine im Handel befindliche Packung besetzt ist:
Da § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag für diesen Fall keine Regelung enthält, ist der seit Juni letzten Jahres gültige neue § 3 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. e anzuwenden. Dort heißt es, dass die Apotheke bei Verordnungen, für die § 6 Rahmenvertrag keine Regelung enthält, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und der Rabattverträge Packungen bis zur insgesamt verordneten Menge abgeben darf.
Somit dürfen Sie auch auf diese Verordnung die 2 x 50 St. (also 2 x die N1) abgeben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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