Ist eine Stückelung erlaubt, wenn die verordnete Packungsgröße nicht lieferbar ist?

Verordnet sind zulasten der AOK NDS „Telmisartan ABZ 80 mg 98 ST N3 2 x“ mit Aut-idem-Kreuz. Die N3-Packungen sind nicht lieferbar, es soll genau diese Firma sein. Können wir stattdessen 3 x N2 plus 1 x N1 abgeben, um auf die verordnete Menge von 196 Stück zu kommen? Wenn nicht, was darf maximal abgegeben werden?

Antwort

Nach der SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung dürfen auch andere Packungs­größen ohne Arzt­rück­sprache abgegeben werden, wenn keine andere Abgabe­möglichkeit besteht. Wichtig ist nur, dass die verordnete Gesamt­menge des Wirkstoffs nicht über­schritten wird. Daher ist ein Stückeln mit 3 x N2 zu 56 Stück und 1 x N1 zu 28 Stück möglich.

Vergessen Sie aber nicht die Sonder-PZN für die Akutversorgung zu drucken. Außerdem muss der Patient die Zuzahlung für jede abgegebene Packung leisten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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