Ist eine Stückelung erlaubt, wenn die verordnete Packungsgröße nicht lieferbar ist?
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Verordnet sind zulasten der AOK NDS „Telmisartan ABZ 80 mg 98 ST N3 2 x“ mit Aut-idem-Kreuz. Die N3-Packungen sind nicht lieferbar, es soll genau diese Firma sein. Können wir stattdessen 3 x N2 plus 1 x N1 abgeben, um auf die verordnete Menge von 196 Stück zu kommen? Wenn nicht, was darf maximal abgegeben werden?
Antwort
Nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung dürfen auch andere Packungsgrößen ohne Arztrücksprache abgegeben werden, wenn keine andere Abgabemöglichkeit besteht. Wichtig ist nur, dass die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird. Daher ist ein Stückeln mit 3 x N2 zu 56 Stück und 1 x N1 zu 28 Stück möglich.
Vergessen Sie aber nicht die Sonder-PZN für die Akutversorgung zu drucken. Außerdem muss der Patient die Zuzahlung für jede abgegebene Packung leisten.
- DAP Arbeitshilfe „Ausnahmeregelungen bei der Rezeptbelieferung nach SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ (PDF)
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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