Ist eine Stückelung erlaubt, auch wenn es eine größere Packung gibt?

Uns liegt eine Verordnung über „Ritalin LA 20 mg 3 x 28 St!“ vor.

Unsere Fragen:

  • Die verordnete Menge liegt zwischen zwei Normgrößen, dürfen wir die Menge beliefern?
  • Dürfen wir hier aus Wirtschaftlichkeitsgründen stückeln?

Antwort

Die verordnete Gesamt­menge von 84 Stück liegt nach PackungsV zwischen dem N2- und N3-Bereich:

Da auch eine Packung zu 84 Stück im Handel ist und die Abgabe dieser einen Packung wirtschaftlicher ist als die Abgabe von 3 x 28 Stück, ist die wirtschaftlichere Abgabe zu bevorzugen (§ 12 SGB V).

Wäre jedoch (je nach Krankenkasse) die 28-St.-Packung im Gegensatz zur 84er-Packung rabattiert, dann sollte dem Rabatt­artikel der Vorzug gegeben werden.

Falls der Arzt ausdrücklich die Abgabe von drei kleinen Packungen wünscht (er hat ein „!“ gesetzt), sollten Sie dies zusätzlich auf dem Rezept notieren unter Berück­sichtigung der ärztlichen Therapie­hoheit.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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