Ist eine OTC-Begleittherapie erstattungsfähig?

Wir haben ein Rezept über „Calcimagon D3 KTA 112 St. PZN: 01164726“ erhalten mit der Diagnose:
„Obligate Begleitmedikation bei Xgeva-Therapie bei össarer Metastasierung des Magenkarzinoms“.

Dürfen wir das Rezept mit dieser Diagnose beliefern?

Antwort

Die Erstattungsbedingungen für Calcium in Kombination mit Vitamin D sind in Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des G-BA verankert:

Danach wäre eine Erstattung zunächst nicht möglich. Es gilt jedoch allgemein § 12 Abs. 7 der Arzneimittel-Richtlinie:

12 Abs. 7 AM-RL

„Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die begleitend zu einer medikamentösen Haupttherapie mit zugelassenen, im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähigen Arzneimitteln eingesetzt werden (Begleitmedikation), sind verordnungsfähig, wenn das nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Fachinformation des Hauptarzneimittels als Begleitmedikation zwingend vorgeschrieben ist.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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