Ist eine nicht normierte Packung abrechnungsfähig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgendes Abgabeproblem in unserer Apotheke:
Zulasten der Mercedes-Benz BKK (IK 108030775) wurde Lacosamid biomo 100 mg 126 St. (PZN: 17212522) verordnet. Unser System zeigt an, dass es sich hierbei nicht um eine therapiegerechte Normgröße handelt.
Ist die Packung abrechenbar?
Antwort
Die verordnete Menge liegt zwischen zwei Normbereichen.
Diese sind für Lacosamid wie folgt eingeteilt:
Abb.: Normbereiche Lacosamid; DAP PZN-Checkplus
Da die verordnete Menge nicht oberhalb des Nmax-Bereiches liegt und somit keine Jumbopackung ist, darf die Packung zulasten der GKV abgerechnet werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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