Ist eine Nasensalbe als Nicht­arznei­mittel im SSB abrechnungs­fähig?

Wir haben von einer Arzt­praxis eine Bestellung auf Sprech­stunden­bedarf erhalten. Verordnet wurde „Weiche Nasen­salbe 20 g, PZN: 07140520“.

Ist es möglich, diese als Nicht­arznei­mittel auf dem Sprech­stunden­bedarfs­rezept abzu­rechnen?

Antwort

Ob diese Nasen­salbe auf Sprech­stunden­bedarf abge­rechnet werden kann, ist der jeweiligen SSB-Vereinbarung zu entnehmen. Da dort von verordnungs­fähigen Arznei­mitteln die Rede ist, ist davon auszu­gehen, dass ein Nicht­arznei­mittel nicht erstattet wird. Außerdem werden beispiels­weise in der SSB-Vereinbarung Nordrhein neben Nasen­salben zur Diagnostik und Sofort-/Akut­behandlung ausschließlich wirkstoff­haltige Nasen­salben aufge­führt. Daher gehen wir davon aus, dass diese Salbe nicht auf SSB-Rezept verordnet und abge­geben werden kann.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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