Ist eine Nasensalbe als Nichtarzneimittel im SSB abrechnungsfähig?
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Wir haben von einer Arztpraxis eine Bestellung auf Sprechstundenbedarf erhalten. Verordnet wurde „Weiche Nasensalbe 20 g, PZN: 07140520“.
Ist es möglich, diese als Nichtarzneimittel auf dem Sprechstundenbedarfsrezept abzurechnen?
Antwort
Ob diese Nasensalbe auf Sprechstundenbedarf abgerechnet werden kann, ist der jeweiligen SSB-Vereinbarung zu entnehmen. Da dort von verordnungsfähigen Arzneimitteln die Rede ist, ist davon auszugehen, dass ein Nichtarzneimittel nicht erstattet wird. Außerdem werden beispielsweise in der SSB-Vereinbarung Nordrhein neben Nasensalben zur Diagnostik und Sofort-/Akutbehandlung ausschließlich wirkstoffhaltige Nasensalben aufgeführt. Daher gehen wir davon aus, dass diese Salbe nicht auf SSB-Rezept verordnet und abgegeben werden kann.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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