Ist eine Doppelverordnung möglich?

Gestern erhielten wir zwei identische Rezepte über Navelbine 20 mg 1 Kapsel. Da die Patientin immer zwei Kapseln nehmen muss und die Klinik versehentlich zunächst nur eine Kapsel verordnet hatte, stellte sie gleich noch ein zweites, identisches Rezept aus.
Retaxiert die Kasse nun eine Verordnung aufgrund einer Doppelverordnung? Hätte der Arzt besser einfach nur die Verordnungsmenge erhöhen sollen?

Antwort:

In der Vergangenheit gab es zwar schon Retaxierungen aufgrund von vermuteten, angeblichen Doppelverordnungen. Es ist den Ärzten aber durchaus erlaubt, auch zwei identische Rezepte an einem Tag auszustellen. Vielleicht dokumentieren Sie nur kurz auf der Verordnung „nach Rücksprache keine Doppelverordnung, Patientin benötigt insgesamt 2 Stück!“. Diesen Zusatz sollten Sie dann noch mit Unterschrift und Datum versehen.
Es ist zwar eigentlich nicht notwendig, kann aber vor einem späteren erheblichen Zeitaufwand schützen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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