Ist eine Berlthyrox-Umstellung auf den Nachfolger erlaubt?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Verordnung über „Berlthyrox 100 µg 100 St. (PZN 04169807)“ erhalten. Das Präparat ist AV gemeldet, es ist aber ein Nachfolger erhältlich (L-Thyroxin BC 100 Mikrogramm PZN 17627677).
Können wir das Nachfolgeprodukt bedenkenlos abgeben?
Antwort
L-Thyroxin BC hat eine neue Zusammensetzung der Hilfsstoffe und bietet eine verbesserte Stabilität des Wirkstoffs Levothyroxin-Natrium über die gesamte Haltbarkeit des Arzneimittels.
Die Namensänderung wurde vorgenommen, um eine klare Unterscheidung zwischen ursprünglicher und neuer Zusammensetzung zu ermöglichen.
Es gibt sowohl einen Rote-Hand-Brief als auch eine Patienteninformation zum Wechsel der Zusammensetzung.
Da es sich beim Wirkstoff L-Thyroxin um einen Wirkstoff der Substitutionsausschlussliste handelt und sich auch die PZN geändert hat, empfehlen wir, die Verordnung vom Arzt ändern zu lassen. So hat er dann auch gleich das aktuelle Produkt in der Patientenkartei. Auch können Sie den Arzt zeitgleich auf die nun erforderliche engmaschige Kontrolle der Schilddrüsenwerte hinweisen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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