Ist eine Abrechnung von Fluoridtabletten erlaubt?

Können Fluoretten 0,25 mg 300 St. immer noch zulasten der GKV abgegeben werden?

Wir haben ein entsprechendes Kinderrezept für die BKK VBU (IK 109723913) erhalten.

Antwort:

Fluoridpräparate zur Kariesprophylaxe bei Kindern, wie z. B. Fluoretten, fallen nicht mehr unter die Apothekenpflicht, sind aber dennoch ausnahmsweise für Kinder erstattungsfähig, wenn andere Möglichkeiten zur Fluoridergänzung nicht zur Anwendung kommen können und der behandelnde Arzt sich überzeugt hat, dass keine anderweitige Fluoridzufuhr erfolgt. Das ist die Entscheidung einer Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen aus dem Jahr 2002.

Deshalb sind für das nicht apothekenpflichtige Arzneimittel Fluoretten auch Vertragspreise (je nach Krankenkasse und Bundesland) in der Apothekensoftware hinterlegt:

Die verordneten Fluoretten können also zu dem entsprechenden Vertragspreis mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet werden. Beachten Sie bitte auch, dass die Vertragspreise regional unterschiedlich ausfallen können. Daher ist es wichtig, auch das jeweilige Kammergebiet in die EDV einzugeben (vgl. Abb. ➔ Vertragspreis für die BKK VBU für das Gebiet Nordrhein).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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