Ist eine Abrechnung von Fluoridtabletten erlaubt?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Können Fluoretten 0,25 mg 300 St. immer noch zulasten der GKV abgegeben werden?
Wir haben ein entsprechendes Kinderrezept für die BKK VBU (IK 109723913) erhalten.
Antwort:
Fluoridpräparate zur Kariesprophylaxe bei Kindern, wie z. B. Fluoretten, fallen nicht mehr unter die Apothekenpflicht, sind aber dennoch ausnahmsweise für Kinder erstattungsfähig, wenn andere Möglichkeiten zur Fluoridergänzung nicht zur Anwendung kommen können und der behandelnde Arzt sich überzeugt hat, dass keine anderweitige Fluoridzufuhr erfolgt. Das ist die Entscheidung einer Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen aus dem Jahr 2002.
Deshalb sind für das nicht apothekenpflichtige Arzneimittel Fluoretten auch Vertragspreise (je nach Krankenkasse und Bundesland) in der Apothekensoftware hinterlegt:
Die verordneten Fluoretten können also zu dem entsprechenden Vertragspreis mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet werden. Beachten Sie bitte auch, dass die Vertragspreise regional unterschiedlich ausfallen können. Daher ist es wichtig, auch das jeweilige Kammergebiet in die EDV einzugeben (vgl. Abb. ➔ Vertragspreis für die BKK VBU für das Gebiet Nordrhein).
- DAP Erstattungs-Checkplus
- DAP Lexikon
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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