Ist eine 54-jährige Frau noch gebärfähig?

Wir sind bei folgendem Rezept unsicher: „2 x Alitrederm (Alitretinoin) 30 mg, 30 St.“.
Es kommt der Hinweis der EDV: „Verschreibungen von diesem Arzneimittel sind für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tagen nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig.“
Die Rezeptgültigkeit ist noch gegeben, allerdings ist die Frau 54 Jahre alt und wir fragen uns, wie wir mit dem Thema Gebärfähigkeit und der verordneten Menge umgehen müssen.

Was ist zu tun?

Antwort

Leider gibt es keine eindeutige Definition, was gebärfähig heißt. In einigen Fachinfos finden sich dazu zwar Informationen, ob diese aber für die Krankenkasse bindend sind, ist eine andere Frage. Oftmals werden folgende Kriterien aufgeführt, die folgenden stammen aus Fachinformationen von Arzneimitteln, die auf T-Rezepten verordnet werden, wo ja ebenfalls hinsichtlich der Gebärfähigkeit strikte Vorgaben gelten:

Kriterien für nicht gebärfähige Frauen

Eine Patientin oder die Partnerin eines Patienten wird als gebärfähig eingestuft, es sei denn, sie erfüllt mindestens eines der folgenden Kriterien:

  • Alter von ≥ 50 Jahren und seit ≥ 1 Jahr auf natürliche Weise amenorrhoisch*
  • Vorzeitige Ovarialinsuffizienz, die durch einen Facharzt für Gynäkologie bestätigt wurde
  • Vorherige bilaterale Salpingo-Oophorektomie oder Hysterektomie
  • XY-Genotyp, Turner-Syndrom, Uterusagenesie

* Amenorrhö nach einer Tumortherapie schließt eine Gebärfähigkeit nicht aus.

(Quelle: Fachinformationen zu Imnovid® und Revlimid®)

Im Zweifel sollten Sie sich vom Arzt bestätigen lassen, dass die Person wirklich nicht (mehr) gebärfähig ist. Ist dies der Fall, gelten weder die begrenzte Rezept­gültigkeit noch die Höchst­mengen­beschränkung, da sich diese nach § 3b der AMVV eben nur auf Frauen im gebärfähigen Alter beziehen:

3b AMVV

„1) Die Höchstmenge der Verschreibungen von oral anzuwendenden Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin enthalten, darf für Frauen im gebärfähigen Alter je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen.

(2) Verschreibungen von Arzneimitteln nach Absatz 1 sind für Frauen im gebärfähigen Alter bis zu sechs Tagen nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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