Ist ein Einzelimport für den Sprechstundenbedarf erlaubt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Folgendes Sprechstundenbedarfsrezept liegt uns vor:
Krankenkasse: AOK BY PC Bedarf
„Meladinine Lsg 24 ml 50 x“
Meladinine Lsg ist in Deutschland so nicht erhältlich, darum würden wir gerne einen Import aus Frankreich durchführen.
Ist dazu auch beim Sprechstundenbedarf eine Genehmigung erforderlich?
Antwort:
Gemäß der Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung Bayern sind Importe für den Sprechstundenbedarf nicht verordnungsfähig:
Allgemein gilt, dass Einzelimporte aus dem Ausland immer durch die jeweilige Kasse vorab genehmigt werden müssen. Daher sollten Sie in jedem Fall vorab klären, wer für die Kosten für dieses Arzneimittel aufkommt.
- DAP Arbeitshilfe „Einzelimport nach § 73 (3) AMG“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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