Ist ein Einzelimport für den Sprechstundenbedarf erlaubt?

Folgendes Sprechstundenbedarfsrezept liegt uns vor:
Krankenkasse: AOK BY PC Bedarf
„Meladinine Lsg 24 ml 50 x“

Meladinine Lsg ist in Deutschland so nicht erhältlich, darum würden wir gerne einen Import aus Frankreich durchführen.

Ist dazu auch beim Sprechstundenbedarf eine Genehmigung erforderlich?

Antwort:

Gemäß der Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung Bayern sind Importe für den Sprechstundenbedarf nicht verordnungsfähig: 

Allgemein gilt, dass Einzelimporte aus dem Ausland immer durch die jeweilige Kasse vorab genehmigt werden müssen. Daher sollten Sie in jedem Fall vorab klären, wer für die Kosten für dieses Arzneimittel aufkommt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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