Ist ein Austausch zwischen PLI und TRS zulässig?
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Uns liegt eine Verordnung über den Hochpreiser „Enbrel 25 mg Pul + Gefuel SPR 24 St. PZN 00671912 Dj“ vor, dabei handelt es sich um einen Import. Allerdings ist weder das verordnete Präparat noch ein anderer Import lieferbar. Wir können nur das Original mit der PZN 03753295 besorgen. Es erscheint bei uns auch als austauschbar, allerdings gibt es einen Hinweis zur Darreichungsform. Der verschriebene Import trägt das Kürzel „PLI“ und das Original ist gelistet unter „TRS“. Ist die Abgabe trotzdem möglich, wie unser System angibt?
Antwort
In § 2 des Rahmenvertrages ist Folgendes geregelt:
2 Rahmenvertrag
Importarzneimittel im Sinne dieses Rahmenvertrages sind Parallel- oder Reimportfertigarzneimittel, die mit dem Referenzarzneimittel im Wesentlichen identisch sind. Unwesentliche Abweichungen zum Referenzarzneimittel können den Produktnamen, eine therapeutisch vergleichbare Darreichungsform oder eine nach Menge verschiedene, aber in den gleichen N-Bereich fallende Menge betreffen.
In diesem Falle steht also einem Austausch von Import auf Original nichts im Wege, denn der Import ist bezugnehmend auf das Original zugelassen und diese gelten auch mit einer therapeutisch vergleichbaren Darreichungsform als identisch. Dazu gibt es beim verordneten Import auch einen Hinweis in den Daten der Apotheken-EDV:
Sie können den Austausch also vornehmen. Denken Sie nur daran, die Preisankerüberschreitung entsprechend auf dem Rezept kenntlich zu machen.
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn auf eine nichtvergleichbare Darreichungsform gewechselt werden sollte, etwa Enbrel im Fertigpen. Hier wäre ein Austausch NICHT zulässig – aber dieser wird Ihnen durch die EDV richtigerweise auch nicht angezeigt.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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