Ist ein Austausch des verordneten Imports gegen das Original hier erlaubt?

Uns liegt ein Rezept zulasten der BARMER (IK 107280004) vor, auf dem „Spiriva 18 μg Hartkap. M. IHP, HPI 90 ST PZN 07795215 Milinda“ verordnet wurde. Das Aut-idem-Kreuz wurde vom Arzt gesetzt.

Kann hier ohne Änderung des Rezeptes auch das Original abgegeben werden?

Antwort

Mit dem Aut-idem-Kreuz verhindert der Arzt den Austausch auf andere austauschbare Präparate und schließt so in diesem Fall den Austausch auf das aut-idem-fähige Rabattarzneimittel Braltus aus.

Aufgrund des Aut-idem-Kreuzes können Sie nur zwischen Spiriva-Original und Importen wählen. Da Spiriva von Milinda im Vergleichs-VK über dem Preis des Originals liegt, dürfen Sie das Original abgeben:

Abb.: Spiriva-Original und Importe (Auszug); Lauer-Taxe, Stand 15.10.2019

Da es in diesem Fall auch keine preisgünstigen Importe gibt, deren Abgabe Ihrem Einsparziel zugutekäme, spricht nichts gegen eine Abgabe des Originals.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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