Ist ein Austausch bei Privatrezepten erlaubt?

Bei Rezepten zulasten einer GKV tauschen wir ja regelmäßig das verordnete Arzneimittel gegen ein anderes, durch die Krankenkasse vorgegebenes Arzneimittel aus. Wir fragen uns: Ist dies bei Privatrezepten grundsätzlich auch erlaubt oder muss hier immer das verordnete Mittel abgegeben werden?

Antwort

In § 17 Abs. 5 der ApBetrO ist dazu Folgendes zu finden:

17 Abs. 5 der ApBetrO

Die abgegebenen Arzneimittel müssen den Verschreibungen und den damit verbundenen Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Arzneimittelversorgung entsprechen. Verordnete Arzneimittel, die an Versicherte in der privaten Krankenversicherung, Beihilfeempfänger und Selbstzahler abgegeben werden, können durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ersetzt werden, das mit dem verordneten Arzneimittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt, sofern die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt dies nicht ausgeschlossen hat und die Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist, einverstanden ist. […]

Grundsätzlich ist ein Austausch demnach auch bei Privatrezepten erlaubt, aber nur, wenn der Patient einverstanden und kein Austauschverbot kenntlich gemacht ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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