Ist ein Austausch auf diesen Rabattartikel mit abweichender Menge erlaubt?

Bei einer Verordnung über „Atrovent LS 20 ml N1“ zulasten der AOK-Rheinland/Hamburg (IK 104212505) zeigt die EDV als Rabattartikel „Ipratropium Teva 250 µg/1 ml 2 x 25 St. N1“, also 50 St. an.

Was müssen wir beliefern, Ampullen oder Lösung? 

Antwort:

Sie dürfen bzw. müssen in diesem Fall vorrangig den Rabattartikel abgeben, da alle in § 4 Rahmenvertrag geforderten Aut-idem-Kriterien erfüllt sind:

  1. gleicher Wirkstoff
  2. identische Wirkstärke
  3. identische Packungsgröße
  4. gleiche oder austauschbare Darreichungsform
  5. Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet

Beide Produkte enthalten den identischen Wirkstoff in der identischen Konzentration, sie sind für ein gleiches Anwendungs­gebiet zugelassen und beide haben die gleiche Darreichungs­form LOV (Lösung für einen Vernebler).

Da beide Packungen ebenfalls ein N1-Kennzeichen tragen, handelt es sich nach Rahmen­vertrag um eine identische Packungs­größe, ein Austausch ist daher möglich. Dabei spielt es keine Rolle, wie das Normkenn­zeichen zustande kommt. Die beiden Produkte werden anderen Gruppen der Packungs­größen­verordnung zugeteilt, tragen im End­effekt aber beide das gleiche Norm­kennzeichen:

Erklärungs­bedürftig ist in diesem Fall natürlich die Dosierung. Falls dem Patienten diese Änderung nicht zu vermitteln ist, empfehlen wir, Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen. Diese müssen Sie dann auf dem Rezept dokumentieren: Sonder-PZN 02567024 und Faktor 6 sowie hand­schriftliche Begründung, die mit Datum und Hand­zeichen abgezeichnet wird. 

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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