Ist Dimenhydrinat erstattungsfähig für Erwachsene?

Wir haben ein Rezept über „Dimenhydrinat AL 50 mg 20 St. (PZN 6938658)“ vorliegen und unser Kassen­system gibt uns folgenden Hinweis: „Der abzu­ge­bende Artikel wird wahr­scheinlich nicht erstattet. Erstattungs­fähig ist es z. B. für Kinder. Gegebenenfalls vorhandene Zusatz­informationen sind in den Verordnungs­vor­gaben hinter­legt.

Deswegen fragen wir uns jetzt, ob wir das Arznei­mittel zulasten der GKV an eine erwachsene Person ab­geben dürfen.

Antwort

Bei dem verordneten Produkt handelt es sich um ein OTC-Arznei­mittel. OTC-Arznei­mittel sind für Erwachsene nur zulasten der GKV abrechenbar, wenn Sie in der Anlage I der Arznei­mittel-Richtlinie gelistet sind.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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