Ist Dimenhydrinat erstattungsfähig für Erwachsene?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept über „Dimenhydrinat AL 50 mg 20 St. (PZN 6938658)“ vorliegen und unser Kassensystem gibt uns folgenden Hinweis: „Der abzugebende Artikel wird wahrscheinlich nicht erstattet. Erstattungsfähig ist es z. B. für Kinder. Gegebenenfalls vorhandene Zusatzinformationen sind in den Verordnungsvorgaben hinterlegt.“
Deswegen fragen wir uns jetzt, ob wir das Arzneimittel zulasten der GKV an eine erwachsene Person abgeben dürfen.
Antwort
Bei dem verordneten Produkt handelt es sich um ein OTC-Arzneimittel. OTC-Arzneimittel sind für Erwachsene nur zulasten der GKV abrechenbar, wenn Sie in der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie gelistet sind.
Arzneimittel-Richtlinie
Anlage I: OTC-Übersicht
Da sich dort keine Eintragungen zu Dimenhydrinat oder Antiemetika finden, ist Dimenhydrinat AL nicht erstattungsfähig für Erwachsene. Der Patient muss die Kosten für das Arzneimittel selbst tragen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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