Ist dieses Substitutionsrezept korrekt ausgefüllt?

Wir haben folgendes BtM-Rezept über Methaddict erhalten:

„Methaddict 40 TAB N1 20 St.
7 x 2 (14 Tbl.) 12.02.–18.02. Take Home, „S“ „T“
Abgabe Mo (4 x), Do (3 x)”

Unsere Frage lautet: Muss bei den Abgabe-Tagen eine Ergänzung hinzugefügt werden, dass man 4 x 2 Tabletten bzw. 3 x 2 Tabletten abgibt, oder sind die Angaben so ausreichend?

Antwort

Die speziellen Vorgaben für Substitutions­rezepte sind § 5 der BtMVV zu entnehmen, natürlich zusätzlich zu §­ 9 der BtMVV mit den allgemeinen Vorgaben für BtM-Rezepten.

Auf der Verordnung ist das „S“ für Substitution und das „T“ für Take Home aufgebracht. Die Reihenfolge der Buchstaben ist unbedingt einzuhalten, was hier der Fall ist.

Insgesamt ist eine Menge für den Bedarf von sieben Tagen verordnet (7 x 2 Tab),
dieser Bedarf soll aufgeteilt werden: die Dosis für vier Tage soll der Patient am Montag erhalten und den Bedarf für drei Tage am Donnerstag.

Take-Home-Rezepte dürfen über eine maximale Reichdauer von sieben Tagen (in Einzelfällen bis zu 30 Tagen) ausgestellt werden. Das ist hier der Fall. Auch muss die Reichdauer in Tagen angegeben werden, was ebenfalls erfolgt ist.

Damit sind nach unserer Einschätzung die Vorgaben der BtMVV erfüllt, aber es schadet sicher nicht, wenn Sie die Aufteilung der Abgabe nach Rücksprache mit dem Arzt konkretisieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung