Ist dieses Lebens­mittel ab­rechnungs­fähig?

Wir haben ein Rezept über „Renapro Shot 30 x 60 ml PZN: 10986746“ mit dem Hinweis „gemäß AMR“ erhalten. Das Produkt wird in der Lauer-Taxe als Lebens­mittel geführt.

Ist das überhaupt abrechnungs­­fähig? Eine Retaxation über 97,00 € monat­lich wäre ärger­lich.

Antwort

Dieses Produkt fällt unter die Diätetika gemäß § 31 SGB V.

Nach § 31 Abs. 5 SGB V haben Versicherte Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, wenn eine diätetische Inter­vention mit bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung medizinisch not­wendig, zweck­mäßig und wirtschaftlich ist. Der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) legt in den Richt­linien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V fest, unter welchen Voraus­setzungen welche bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung von Vertrags­ärztinnen und -ärzten ver­ordnet werden können.

Diätetika gemäß § 31 SGB V sind erstattungs­fähig. Je nach Kasse gibt es jedoch eine Preis­grenze, ab der eine Genehmigung und ein Kosten­vor­anschlag verlangt werden. Auch ist eventuell ein Beitritt zu einer Liefer­verein­barung not­wendig. Dies sollten Sie jeweils kassen­bezogen prüfen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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