Ist dieses Lebensmittel abrechnungsfähig?
Wir haben ein Rezept über „Renapro Shot 30 x 60 ml PZN: 10986746“ mit dem Hinweis „gemäß AMR“ erhalten. Das Produkt wird in der Lauer-Taxe als Lebensmittel geführt.
Ist das überhaupt abrechnungsfähig? Eine Retaxation über 97,00 € monatlich wäre ärgerlich.
Antwort
Dieses Produkt fällt unter die Diätetika gemäß § 31 SGB V.
Nach § 31 Abs. 5 SGB V haben Versicherte Anspruch auf bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, wenn eine diätetische Intervention mit bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung medizinisch notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V fest, unter welchen Voraussetzungen welche bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung von Vertragsärztinnen und -ärzten verordnet werden können.
Diätetika gemäß § 31 SGB V sind erstattungsfähig. Je nach Kasse gibt es jedoch eine Preisgrenze, ab der eine Genehmigung und ein Kostenvoranschlag verlangt werden. Auch ist eventuell ein Beitritt zu einer Liefervereinbarung notwendig. Dies sollten Sie jeweils kassenbezogen prüfen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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