Ist diese Rezeptur-Retax rechtens?

Wir haben eine Frage zu einer Retaxation der IKK Brandenburg und Berlin.

Es wurde eine Rezeptur explizit mit „100 ml x 2!“ auf einem Verordnungs­blatt verordnet.

Retaxiert wird die Abrechnung der Herstel­lung zweier Rezepturen mit jeweils 2 x Rezeptur­zu­schlag und 2 x Fest­betrag und es wird auf die Regelungen der Hilfs­taxe ver­wiesen.

Wir sind uns des Wirtschaftlich­keits­gebots durchaus bewusst. Auch ist uns bekannt, dass der Rezeptur­zu­schlag und der Fest­betrag nur 1 x pro Rezeptur erhoben werden kann. Doch liegt in diesem Fall nicht eindeutig die Verordnung von 2 Rezepturen (wenn auch mit identischer Zusammen­setzung) vor, da der Arzt ausdrücklich 2 x 100 ml verschrieben hat?

Der Kunde bekommt diese Verordnung in regel­mäßigen Abständen immer wieder und wir möchten uns gerne erneute Retaxationen ersparen. Haben wir mit einem Einspruch Chancen oder sollten wir den Kunden demnächst um Verordnung auf 2 verschiedenen Rezept­blättern bitten?

Antwort

Das ist nicht die erste Retax dieser Art. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots retaxieren Krankenkassen häufig auf den Preis einer Rezeptur der entsprechenden doppelten Menge (1 Arbeitspreis, 1 Gefäß, …), wenn zwei identische Rezepturen auf einem Verordnungsblatt verordnet werden.

Sie sollten den Patienten daher bitten, die Verordnung von zwei identischen Rezepturen auf zwei Rezepten verordnen zu lassen. Bei Rezepturen kommt leider § 8 des Rahmenvertrags nicht zum Tragen, der besagt, dass Arzneimittelpackungen wie verordnet zu beliefern sind und ein Zusammenfassen zu größeren Mengen nicht vorgesehen ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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