Ist diese Rezeptur-Retax rechtens?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu einer Retaxation der IKK Brandenburg und Berlin.
Es wurde eine Rezeptur explizit mit „100 ml x 2!“ auf einem Verordnungsblatt verordnet.
Retaxiert wird die Abrechnung der Herstellung zweier Rezepturen mit jeweils 2 x Rezepturzuschlag und 2 x Festbetrag und es wird auf die Regelungen der Hilfstaxe verwiesen.
Wir sind uns des Wirtschaftlichkeitsgebots durchaus bewusst. Auch ist uns bekannt, dass der Rezepturzuschlag und der Festbetrag nur 1 x pro Rezeptur erhoben werden kann. Doch liegt in diesem Fall nicht eindeutig die Verordnung von 2 Rezepturen (wenn auch mit identischer Zusammensetzung) vor, da der Arzt ausdrücklich 2 x 100 ml verschrieben hat?
Der Kunde bekommt diese Verordnung in regelmäßigen Abständen immer wieder und wir möchten uns gerne erneute Retaxationen ersparen. Haben wir mit einem Einspruch Chancen oder sollten wir den Kunden demnächst um Verordnung auf 2 verschiedenen Rezeptblättern bitten?
Antwort
Das ist nicht die erste Retax dieser Art. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots retaxieren Krankenkassen häufig auf den Preis einer Rezeptur der entsprechenden doppelten Menge (1 Arbeitspreis, 1 Gefäß, …), wenn zwei identische Rezepturen auf einem Verordnungsblatt verordnet werden.
Sie sollten den Patienten daher bitten, die Verordnung von zwei identischen Rezepturen auf zwei Rezepten verordnen zu lassen. Bei Rezepturen kommt leider § 8 des Rahmenvertrags nicht zum Tragen, der besagt, dass Arzneimittelpackungen wie verordnet zu beliefern sind und ein Zusammenfassen zu größeren Mengen nicht vorgesehen ist.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Rezept-Check“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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