Ist diese Retax einer nicht normierten Packung korrekt?

Folgendes Rezept wurde uns mit der Begründung retaxiert, dass die Packung keine N-Bezeichnung habe:
Krankenkasse: AOK Rheinl. Pfalz/Saarl. (IK:107310373)
"Olanzapin Ct 10mg Tabl. 98 St!”

Auf unseren Einspruch, dass es eine Stückzahlverordnung sei, antwortete die Kasse, wir hätten demzufolge eine 70er- und eine 28er-Packung abgeben sollen.
Unsere Frage ist: Müssen wir die verordnete Menge aus normierten Packungen stückeln oder dürfen wir eine vorhandene Packung mit 98 Tabletten abgeben, die aber keine N-Bezeichnung hat?

Antwort

Ob eine nicht normierte Arzneimittelpackung erstattungsfähig ist oder nicht, hängt davon ab, ob es sich um eine Jumbopackung handelt. Bei der 98-Stück-Packung Olanzapin handelt es sich um eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung, da sie den Nmax-Bereich für Olanzapin überschreitet:

Das Verbot, Jumbopackungen abzugeben, ist gleich an mehreren Stellen fixiert (Ausnahme Sprechstundenbedarf):

2 Abs. 4 Packungsgrößenverordnung

„Packungen, deren Inhalte die jeweils größte der auf Grund dieser Verordnung bezeichneten Packungsgröße übersteigen, dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“

31 Abs. 4 SGB V

„(4) Ein Fertigarzneimittel, dessen Packungsgröße die größte der auf Grund der Verordnung nach Satz 1 bestimmte Packungsgröße übersteigt, ist nicht Gegenstand der Versorgung nach Absatz 1 und darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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