Ist diese Packung ohne Normierung verordnungs- und abgabefähig?

Wir erhalten regelmäßig Verordnungen über „ACC 600 mg Tabs 10 Tabletten“.
Wir sind der Meinung, dass diese als Stückzahlverordnung abgabefähig sind. Unser Rechenzentrum hat uns nun aufgefordert, diese nicht mehr abzugeben. Das Rezept soll auf N1 20 Tabletten geändert werden, um Retaxen zu vermeiden.

Wie verhalten wir uns korrekt?

Antwort:

Packungen ohne Normkennzeichen sind auf genaue Stückzahlverordnungen hin abgabefähig, solange es sich nicht um eine Jumbopackung handelt.

In Ihrem Fall stellt es sich wie folgt dar: 

Packungen, deren Mengen unterhalb des N1-Bereiches (wie bei ACC 10 St.) oder auch zwischen zwei Normbereichen liegen, tragen keine Normkennzeichen, sind jedoch erstattungsfähig, solange die genaue Stückzahl verordnet wurde.

Eine Rezeptänderung ist daher nicht erforderlich.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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