Ist diese Packung ohne Normierung verordnungs- und abgabefähig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir erhalten regelmäßig Verordnungen über „ACC 600 mg Tabs 10 Tabletten“.
Wir sind der Meinung, dass diese als Stückzahlverordnung abgabefähig sind. Unser Rechenzentrum hat uns nun aufgefordert, diese nicht mehr abzugeben. Das Rezept soll auf N1 20 Tabletten geändert werden, um Retaxen zu vermeiden.
Wie verhalten wir uns korrekt?
Antwort:
Packungen ohne Normkennzeichen sind auf genaue Stückzahlverordnungen hin abgabefähig, solange es sich nicht um eine Jumbopackung handelt.
In Ihrem Fall stellt es sich wie folgt dar:
Packungen, deren Mengen unterhalb des N1-Bereiches (wie bei ACC 10 St.) oder auch zwischen zwei Normbereichen liegen, tragen keine Normkennzeichen, sind jedoch erstattungsfähig, solange die genaue Stückzahl verordnet wurde.
Eine Rezeptänderung ist daher nicht erforderlich.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung